Landespflegegeld – Neu ab Herbst 2018
Die Bayerische Staatsregierung hat im Mai 2018 beschlossen, dass pflegebedürftige Menschen eine finanzielle Zuwendung in Höhe von jährlich 1.000,-- € erhalten. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person in Bayern lebt und vom MDK mindestens den Pflegegrad 2 anerkannt hat.
Die Antragstellung kann ab sofort bis 31.12.2018 bei der Landespflegegeldstelle, 81050 München erfolgen. Die Bescheide werden ab Ende August versandt, die Auszahlung an die Pflegebedürftigen beginnt im September. Als Nachweis muss dem Antrag eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse beigefügt werden. Wenn der Antrag durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer gestellt wird, muss eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises beigelegt werden.
Anträge können im Internet heruntergeladen werden oder hat auch die Caritas Sozialstation Westallgäu. Weitere Informationen gibt die Fachstelle für pflegende Angehörige, Frau Irmgard Wehle-Woll, Tel. 08381/920916.