Schulbegleitung unterstützt SchülerInnen mit Beeinträchtigung oder Behinderung durch individuelle Begleitung und Assistenz während des Schulbesuches.
Schulbegleitung …
…ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Behinderung einen Schulbesuch in der wohnortnahen Regelschule. Somit können sie gemeinsam mit ihren Freunden lernen und aktiv an der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen in ihrem gewohnten sozialen Umfeld teilhaben.
Unsere SchulbegleiterInnen sorgen dafür, dass diesen Jungen und Mädchen während des Unterrichts eine verlässliche Assistenzkraft zur Seite steht. Sie unterstützen den Schüler bzw. die Schülerin individuell nach seinen/ihren Fähigkeiten und helfen die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen. Durch diese Assistenz haben Kinder und Jugendliche mit Behinderung die Chance aktiv am Unterricht und dem Schulleben, wie ihre Mitschüler ohne Behinderung, teilzunehmen. So ist es für diese Mädchen und Jungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten umsetzbar, die beste Schulbildung zu erreichen.
Für wen gibt es Schulbegleitung?
Wesentliche gesetzliche Grundlage für die Bewilligung einer Schulbegleitung ist das im Sozialgesetzbuch verankerte „Recht auf schulische Teilhabe“ (SGB IX) und die „Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ (SGB XII).
Ein Antrag auf Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche, welche von einer geistigen, körperlichen, Sinnes- oder mehrfachen Behinderung bedroht oder betroffen sind, ist beim Bezirk Schwaben zu stellen.
Unser Angebot:
- Wir unterstützen Eltern und Schulen in Form von Information und Beratung.
- Wir helfen bei der Antragstellung für Schulbegleitung.
- Wir vermitteln Ihnen geeignete und qualifizierte Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter.