Pflegende Angehörige werden von unseren Pflegefachkräften zu Hause besucht und zu pflegerischen Tätigkeiten angeleitet.
Dies wird auf Antrag von den Pflegekassen finanziert.
- Nach § 45 SGB XI steht Ihnen, als pflegender Angehöriger, auf Antrag eine „Schulung in der häuslichen Umgebung“ zu.
- Diese Schulung wird nach Absprache durch eine Pflegefachkraft von der Sozialstation mit Ihnen durchgeführt.
- Für die Dauer der Schulung werden 120 Minuten genehmigt.
- Unsere Schulung vermittelt einzelne grundpflegerische Tätigkeiten und gibt dem Pflegenden Sicherheit.