Pflege

Behandlungspflege (auf ärztliche Verordnung)

Falls Sie Behandlungspflege (Injektionen, Verbände, Medikamentenabgaben, etc.) benötigen, wird Ihnen Ihr Hausarzt, wenn er dies als notwendig betrachtet, eine Verordnung „häusliche Krankenpflege“ ausstellen. Mit dieser wenden Sie sich dann an uns und wir kümmern uns um alles Weitere.

  • Ihr Hausarzt hat für Sie Unterstützung oder die Übernahme von Behandlungspflege verordnet und Sie an uns verwiesen.
  • Wir beantragen für Sie die Kostenübernahme bei der Krankenkasse und besorgen gegebenenfalls Rezepte beim Hausarzt.
  • Es betreuen Sie bei uns ausschließlich Fachkräfte, die in regelmäßigen Fortbildungen intern und extern geschult werden.
  • Unsere Pflegekräfte halten Kontakt zu Ihrem Hausarzt und informieren Ihn regelmäßig über Ihr Befinden.
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