Beratung

Beratungsbesuche nach §37 SGB XI

Wenn Sie aus der Pflegeversicherung Pflegegeld beziehen, ist je nach Pflegegrad ein Beratungsbesuch notwendig.
Bei Pflegesachleistung kann ein zusätzlicher Beratungsbesuch von Ihnen angefordert werden.

Wir organisieren das für Sie.

  • Wenn Sie Ihren Angehörigen pflegen und Pflegegeld von der Pflegekasse bekommen, ist ein Beratungsbesuch nach §37 SGB XI von den Pflegekassen gefordert.
    • Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr
    • Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich
  • Der Pflegebesuch wird von unseren Fachberaterinnen für Pflege durchgeführt.
  • Wenn Sie von der Pflegekasse dazu aufgefordert werden, melden Sie sich bei uns, wir kümmern uns um alles Weitere.
  • Seit dem 01.01.2017 können Sie die Beratungsbesuche auch in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegesachleistungen beziehen, also der Pflegedienst zu Ihnen kommt.
  • Sie haben in allen Pflegegraden halbjährlich Anspruch darauf

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