Wenn Sie aus der Pflegeversicherung Pflegegeld beziehen, ist je nach Pflegegrad ein Beratungsbesuch notwendig.
Bei Pflegesachleistung kann ein zusätzlicher Beratungsbesuch von Ihnen angefordert werden.
Wir organisieren das für Sie.
- Wenn Sie Ihren Angehörigen pflegen und Pflegegeld von der Pflegekasse bekommen, ist ein Beratungsbesuch nach §37 SGB XI von den Pflegekassen gefordert.
- Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich
- Der Pflegebesuch wird von unseren Fachberaterinnen für Pflege durchgeführt.
- Wenn Sie von der Pflegekasse dazu aufgefordert werden, melden Sie sich bei uns, wir kümmern uns um alles Weitere.
- Seit dem 01.01.2017 können Sie die Beratungsbesuche auch in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegesachleistungen beziehen, also der Pflegedienst zu Ihnen kommt.
- Sie haben in allen Pflegegraden halbjährlich Anspruch darauf